Therapiezuschuss
Vorgehensweise
Therapien, die zum Wohle unserer Kinder durchgeführt weden (z. B. Reittherapie, Musiktherapie) wollen wir unterstützen.
Zuschüsse können grundsätzlich nur für Therapiemaßnahmen gewährt werden, die zum Einen von den Krankenkassen nicht bezuschusst werden und zum Anderen von qualifizierten Therapeuten durchgeführt werden. Voraussetzung ist außerdem eine mindestens einjährige Mitgliedschaft.
Damit wir mit unseren finanziellen Mitteln planen können ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
Bei bereits laufenden Therapien erfolgt die Antragstellung zu Beginn des Kalenderjahres.
Bei neu beginnenden Therapien erfolgt der Antrag vor Therapiebeginn.
Je nach finanzieller Lage unseres Vereins und Höhe der Antragssumme, entscheidet die Vorstandschaft einzeln über eine anteilige Kostenerstattung.